Dinslaken

Bürgerbegehren für Erhalt der Realschule am Standort Hiesfeld und für Aufhebung der Zügigkeitsbegrenzungen für die weiterführenden Schulen

Träger: Elterninitiative "Mein Kind, meine Schulwahl"

Status: Bürgerbegehren eingestellt

Aktuelles: Der Rat der Stadt Dinslaken hatte am 18. Dezember 2018 beschlossen, die Friedrich-Althoff-Sekundarschule (FAS) ab dem 1. August 2019 aufzulösen und eine zweite Gesamtschule in Dinslaken-Hiesfeld zu gründen. Die Realschule soll allmählich in das Schulgebäude am Volkspark umziehen. Alle weiteren Schulen sollen in ihren Zügigkeiten begrenzt werden. Gegen den Ratsbeschluss richtete sich die Elterninitiative „Mein Kind, meine Schulwahl“ mit einem Bürgerbegehren. Da der Stadtrat in einem Kompromissbeschluss Forderungen des Begehrens übernommen hat, kündigte die Initiative an, das Bürgerbegehren nicht weiterzuverfolgen.

Hintergrund: Das Bürgerbegehren wurde am 20. Dezember 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte begonnen, wurde aber wegen eines Kompromissvorschlags aus dem Stadtrat gegenüber der Bürgerinitiative ausgesetzt. Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass die Realschule zum Schuljahr 2021/22 den fünften Jahrgang am neuen Standort Volkspark bildet und zum selben Zeitpunkt die Jahrgänge 6 und 7 dort hinziehen. Zum Schuljahr 2022/23 sollen dann die Jahrgänge 9 und 10 folgen, die bis dahin in Hiesfeld bleiben. Ursprünglich hatte die Realschule sich für einen Komplettumzug zum Schuljahr 2022/23 stark gemacht. Die Sekundarschule wollte bis 2024 an ihrem Standort im Volkspark bleiben und dort auslaufen. Nun wird die FAS zum Schuljahr 2022/23 den Volkspark verlassen und ins Gustav-Heinemann-Schulzentrum (GHZ) umziehen. Ein Teil der Initiatoren, welche eine vollständige Entsprechung ihrer Forderungen durch den Rat gefordert hatte und sich gegen den Kompromissvorschlag aussprach, wird schließlich doch einer Weiterführung des Bürgerbegehrens absehen.

Gegen den Ratsbeschluss zur Schulentwicklung hat die Elterninitiative „Mein Kind, meine Schulwahl“ ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. Ziel des Bürgerbegehrens war die Aufhebung des Ratsbeschlusses, der Erhalt der Realschule am Standort Hiesfeld und die Aufhebung der Zügigkeitsbegrenzungen für die weiterführenden Schulen. Außerdem sollten am Standort der jetzigen Friedrich-Althoff-Schule Schulplätze des integrierten Schulsystems bereitgestellt werden. Für eine neue Gesamtschule in Hiesfeld müssten umfängliche Baumaßnahmen erfolgen, argumentieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Unter anderen würden Räume für den Ganztagsbetrieb, wie etwa eine Mensa, fehlen. Diese sei am Standort Volkspark bereits vor wenigen Jahren für die Sekundarschule errichtet worden und würde bei einem Umzug der Realschule zum Volkspark nicht mehr benötigt. Die vom Stadtrat beschlossene Gesamtschulgröße erfordere mehr Schüler*innen im integrierten Schulsystem als Bedarf bei den Eltern laut Elternbefragung bestünde. Daher sei eine Zügigkeitsbegrenzung für alle Schulen des gegliederten Schulsystems beschlossen worden.

Eine vierzügige integrierte Schule am Standort Volkspark würde diese Maßnahmen überflüssig machen, eine Oberstufen-Kooperation mit den räumlich nahegelegenen übrigen Schulen der Sekundarstufe II erlauben und die Notwendigkeit von Baumaßnahmen zeitlich deutlich strecken. Die Baumaßnahmen müssten erst mit Start des ersten Oberstufen-Jahrgangs bei Auslegung als neue Gesamtschule abschließen. Es sei Aufgabe des Schulträgers, für ausreichend Schulplätze gemäß Bedarf zu sorgen. Die Entscheidung, welche Schulform die Beste für das Kind ist, solle aber den Eltern oder auf politischer Ebene den laut Verfassung für Bildungspolitik zuständigen Ländern überlassen werden. 

Nachdem die Sekundarschule in den ersten Jahren seit der Gründung zum Schuljahr 2012/13 vier bzw. fünf Eingangsklassen mit Anmeldezahlen zwischen 84 und 116 Schülern habe bilden können, sei schon zum Schuljahr 2015/16 die Mindestzügigkeit nicht erreicht worden, argumentiert die Stadt. Bis zum Schuljahr 2022/23 wird im Schulentwicklungsplan maximal die Bildung von je zwei Eingangsklassen prognostiziert. Da die Fortführung der Sekundarschule mit nur zwei Eingangsklassen rechtlich nicht möglich sei und Alternativen nicht bestünden, hatte die Verwaltung die sukzessive Auflösung der Schule vorgeschlagen. Ab dem Schuljahr 2020/21 werde die Realschule sukzessive an den Standort im Volkspark wechseln, beginnend mit den Eingangsklassen des betreffenden Schuljahres. Räumlich werde der vorübergehende parallele Betrieb der Sekundarschule und der Realschule an diesem Standort kein Problem sein. Das Gebäude im Volkspark sei für ein vierzügiges System im Ganztagsbetrieb ausgebaut. Die zu erwartenden Regelklassen könnten problemlos untergebracht werden. Die übergangsweise zusätzlich notwendigen Räume für die Unterbringung von Schulleitung, Sekretariat und Kollegium der Realschule seien ebenfalls vorhanden.

Laut Verwaltung hat eine Elternbefragung ein hinreichendes Bedürfnis für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Dinslaken ergeben. In den nächsten Jahren würde sich daher ein Bedarf von acht bis neun Zügen an der Schulform Gesamtschule. Auf Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf soll die neue Gesamtschule auch mit Blick auf das Zustandekommen der Oberstufe an dieser Schule als 5-zügiges System festgelegt werden. Gleichzeitig soll die Ernst-Barlach-Gesamtschule von sechs auf fünf Züge begrenzt werden. Die Tatsache, dass Eltern bei einem Angebot von Schulen gleicher Schulform eher die Schule in Wohnortnähe für ihr Kind wählten, spreche für einen Standort der neuen Gesamtschule in Hiesfeld. Beide Gesamtschulen hätten dann in Bezug auf die Nähe zum Schulstandort sich nur geringfügig überschneidende Einzugsbereiche. Die räumliche Situation spreche gegen den Standort der neuen Gesamtschule im Volkspark. 

Weiterführende Quellen:

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Bürgerbegehren für Beibehaltung der bisherigen Verkehrsführung bei Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes

Träger: UBV Dinslaken

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Dinslaken plant einen Umbau des Bahnhofsvorplatzes. Die Unabhängige Bürgervereinigung Dinslaken (UBV) lehnt die damit verbundene neue Verkehrsführung ab und hat dagegen ein Bürgerbegehren gestartet.

 

Die geplante neue Verkehrsführung sieht vor, dass man nicht mehr am Bahnhof vorfahren kann. Die Anfahrt soll nach den Plänen der Architekten nur noch über die Bahnstraße erfolgen. Die aktuelle Konzentration der Verkehre unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude erzeugt laut Stadt Gefahrenbereiche. Darüber hinaus sei die räumliche Situation unübersichtlich und die Orientierung auf der Fläche mehr als schwierig. Das grundlegende Einbahnstraßensystem der Bus- und Pkw-Spur konzentriere die Verkehre auf einen Knotenpunkt in den Stoßzeiten. Ein Teil der Fläche des Bahnhofsvorplatzes zur Wilhelm-Lantermann-Straße bleibe ungenutzt, die Verkehrsführung über den Platz zerschneide die Fläche und ermöglich keinen funktionalen Zusammenhang.

 

Durch die Neugestaltung des Areals will die Stadtverwaltung die Verkehre entflechten und die räumliche Situation ordnen. Vor dem Bahnhof werde eine klar gegliederte Fläche entstehen, die eine leichtere räumliche Orientierung und Vernetzung zwischen den Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, den Fahrradabstellanlagen, den Parkplatzangeboten und den Hol- und Bringzonen ermögliche.

 

Das Abholen und Hinbringen von Menschen mit dem Auto soll künftig sowohl über die nördliche Bahnstraße als auch über die westliche Platzkante mit jeweiliger Wendefläche möglich sein. Dadurch verteile sich der Zubringerverkehr in den Stoßzeiten aus den jeweiligen Anfahrtrichtungen auf zwei Knotenpunkte der Wilhem-Lantermann-Straße. Die fußläufige Entfernung vom Aus- bzw. Einstiegspunkt beschränke sich auf wenige Schritte bis zum Bahnhofsgebäude. Eine beidseitige Zu- und Abfahrtmöglichkeit des Busverkehrs auf die Wilhelm-Lantermann-Straße entlaste die Kreuzungsbereiche und sorge für einen schnelleren Abfluss des Busverkehrs.

 

Bedarfsgerechte Angebote für Kurzzeitparker und die Schaffung von erheblich mehr Langzeitparkplätzen sollen die Parkplatzsituation deutlich verbessern. Darüber hinaus werde es in unmittelbarer Nähe des Bahnhofsgebäudes Behindertenstellplätze sowie Stellplätze für Taxen geben können. Eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete biete die Chance, dort Bewohnerstellplätze zu ermöglich.

 

Deutlich verbessern werde sich auch die Situation für Menschen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Die Fläche vor dem Bahnhof bleibe ihnen in weiten Teilen vorbehalten. Dadurch komme es zu einer deutlichen Entschärfung der bisherigen Problembereiche und einer klareren räumlichen Orientierung. Die Wege und Flächen zwischen den Haltpunkten von Straßenbahn und Bus sowie dem Bahnhofsgebäude könnten vollständig barrierefrei gestaltet werden.

 

Nach Meinung der UBV würde die Neugestaltung zu einer schlechten Erreichbarkeit des Bahnhofs, insbesondere für ältere und behinderte Nutzer sowie Berufspendler führen. Die vorgesehene Umgestaltung werde eine Verkehrskonzentration im Bereich der Wilhelm-Lantermann-/Bahn- und Wielandstraße und damit eine zusätzliche Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner zur Folge haben. Die angespannte Haushaltssituation lasse Investitionen hierfür in Millionenhöhe mit den zu erwartenden Folgekosten nicht zu.

 

Die UBV sei nicht grundsätzlich gegen eine Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes etwa zur Erstellung der Barrierefreiheit oder um kleine Verschönerungen zu erreichen. Baukosten von acht Millionen Euro verstehe bei dieser Verkehrsführung aber kein Bürger mehr. Vorrangig gehe es aber darum, die jetzige Verkehrsführung zu erhalten. Den Verkehr vom Platz zu nehmen sei nicht bürgerfreundlich.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 6. Oktober 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 20. Oktober 2017 begonnen. Bis zum 14. Februar 2018 hatten die Initiatoren 3.482 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 20. März 2018 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 10. Juni 2018 war ungültig. Zwar votierten 61,7 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 21,7 Prozent.

 

Info:

  • UBV Dinslaken

  • Informationen der Stadt Dinslaken zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren für Ausbau des Freibades Hiesfeld

    Träger: Freibadverein Hiesfeld

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht, Kompromiss

     

    Aktuelles/Ergebnis: In seiner März-Sitzung hatte der Rat der Stadt Dinslaken beschlossen, das Freibad Hiesfeld zu erhalten und das Becken dort in den bisherigen Abmessungen von 33 mal 20 Metern neu zu bauen. Der Hauptausschuss des Rates hatte einen Bürgerantrag zum Bau eines 50 Meter Beckens mit Traglufthalle in Dinslaken-Hiesfeld abgelehnt. Der Freibadverein Hiesfeld hatte deshalb ein Bürgerbegehren gestartet, um dieses Ziel zu erreichen. Das Freibad Hiesfeld sollte zu einem ganzjährigen Freibadstandort mit 50 x 25 Meter-Becken (in den Monaten Oktober - März überdacht mit einer Traglufthalle) und mit einem Lehrschwimmbecken von 16 x 11 Metern mit Hubboden ausgebaut werden.

     

    Öffentliche Schwimmbäder seien seit der Antike europäisches Kulturgut und machten das Sport- und Freizeitangebot einer kommunalen Infrastruktur erst attraktiv, argumentierte der Verein. Die für die Integration wichtigen Stadtteil -und Freibäder würden zum Gegenstand von Schließungsdiskussionen. Neben dem klassischen individuellen „Bahnenschwimmen" fänden dort Schwimmlernkurse, Gesundheitssport, Prävention und Rehabilitation, sportorientiertes Schwimmtraining, Kind-Eltern-Schwimmen und Seniorenschwimmen statt.

     

    Der Stadtrat habe sich 2017 für die Freibadsanierung auf dem Freibadgelände entschieden, allerdings als kleine Lösung mit einem 33 Meter mal 20 Meter-Becken, ohne Ganzjahresbetrieb. Der Standort in Hiesfeld sei immer ein Ort der Erholung, des Sports und des Tourismus gewesen und neuerdings dem Naturpark Hohe Mark angeschlossen. Im näheren Umfeld befänden sich neun Kindergärten, fünf der zehn Dinslakener Grundschulen sowie weiterführende Schulen. Kinder sollten das Schwimmen mit ihren Eltern und in der Schule bis zum 4. Schuljahr erlernen und vertiefen.

     

    Durch den Ausbau zu einem 50 x 25 Meter-Freibadbecken und einem Lehrschwimmbecken von 16 x 11 Metern könnten die Besucherzahlen erheblich erhöht werden. Durch den Einsatz einer Traglufthalle in den Monaten Oktober - März und die dadurch mögliche ganzjährige Öffnung sei dies die kostengünstigste Alternative. Das Bad sei immer barrierefrei gewesen und habe keine problematische Verkehrsanbindung. Außerdem stünden ausreichend öffentliche Parkplätze und Fahrradständer zur Verfügung.

     

    Das Freibad Hiesfeld könnte damit von allen Dinslakenern im Ganzjahresbetrieb genutzt werden. Ein Ausbau der Becken allein am DINamare werde nur den Vereinen nützen, sei durch ein Mehr an Vereinssport sofort wieder belegt und werde die Schwimmmöglichkeiten für die Allgemeinheit nicht wesentlich verbessern.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 19. April 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 8. Mai 2017 begonnen. Ende Juni 2017 vereinbarte die Stadt mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass das Freibad Hiesfeld grundlegend saniert wird. Der Stadtrat hat diesem Kompromiss am 13. Juli 2017 zugestimmt.

     

    Info:Freibadverein Hiesfeld

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    Bürgerbegehren für Ausbau des DINamare zu einem ganzjährig nutzbaren Schwimmzentrum

    Träger: SC Dinslaken, TV Jahn Hiesfeld, DLRG, Kneipp-Verein und der TSC Haubentaucher

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht, Kompromiss

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dinslaken hatte am 28. März 2017 die Sanierung des Freibades Hiesfeld und den Anbau zweier Kursbecken an das DINamare-Bad ausgesprochen. Statt der Freibadsanierung wollten der SC Dinslaken, TV Jahn Hiesfeld, DLRG, Kneipp-Verein und der TSC Haubentaucher mit einem Bürgerbegehren den Bau eines Schwimmzentrums am DINamare mit einem 25-Meter-Becken durchsetzen.

     

    Der Ausbau des DINamare zum Schwimmzentrum mit einem Kursbecken von 10 x 10 Metern, einem Lehrschwimmbecken von 10 x 16 Metern - jeweils mit Hubboden, 5-Bahn-25m-Sportbecken - biete im Vergleich zum Neubau des Freibad Hiesfeld durch die Ganzjahresnutzung eine mehr als dreifach höhere Nutzbarkeit bei vergleichbaren Betriebs- und niedrigeren Personalkosten, argumentierten die Vereine. Außerdem sei der Standort des DINamare für den Großteil der Bevölkerung mit einer kürzeren Fahrstrecke zu erreichen als das Freibad Hiesfeld.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 3. April 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 21. April 2017 begonnen.

     

    Ende Juni 2017 vereinbarte die Stadt mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass das DINamare bis zum Jahr 2020 zwei neue Becken dazubekommt. Der Stadtrat hat diesem Kompromiss am 13. Juli 2017 zugestimmt.

     

    Info:Bürgerbegehren „DINamare-Ausbau jetzt!“

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    Bürgerbegehren gegen höhere Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder

    Träger: UBV Dinslaken

    Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Am 16. Dezember 2014 hatte der Rat der Stadt Dinslaken mit den Stimmen von SPD und CDU sowie Teilen der Grünen beschlossen, die jährlichen Aufwandsentschädigungen von Ratsmitgliedern in städtischen Tochterunternehmen um 25 Prozent auf 2.000 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus sollten auch weiteren Mitgliedern in solchen Unternehmen zukünftig Zuwendungen im Umfang von 700 Euro je Jahr und Mitglied zufließen. Begründet wurde die Entscheidung mit erhöhtem Aufwand und einer höheren Verantwortung der Ratsmitglieder.

     

    Die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) konnte nicht erkennen, dass sich der Zeitaufwand sowie der Verantwortungsgrad so verändert hatte, dass dies solch eine Erhöhung gerechtfertigt hätte. Sie hatte deshalb ein Bürgerbegehren gestartet.

     

    Für die UBV war es eine Farce, wenn Schulen, die an dem Projekt wie „Fifty/Fifty - Energiesparen an Schulen“ erfolgreich teilnehmen um Ihren Lohn gebracht werden, gleichzeitig jedoch mehr als großzügig die Aufwandsentschädigungen der Politiker erhöht werden. Die UBV wollte die "Selbstbedienung der Politik“ im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage sowie zusätzlicher Steuererhöhungen zu Lasten der Dinslakener Bürgerinnen und Bürger nicht mittragen.

     

    Ein Aufsichtsrat bei den Wasserwerken solle für vier etwa einstündige Sitzungen pro Jahr 1.300 Euro bekommen, das sei unverhältnismäßig. Der neu gegründete Aufsichtsrat der Stadtwerke-Solar-Tochter habe 15 Mitglieder, die Gesellschaft aber nur einen Geschäftsführer und sonst keine Mitarbeiter.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. Januar 2015 begonnen. Am 24. Februar 2015 hatten die Initiatoren 3.360 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Bereits am 9. Februar 2015 hatten CDU und SPD angekündigt, ihren Beschluss zur Erhöhung der Aufsichtsrats- und Sitzungsgelder zurücknehmen zu wollen. Der Rat hatte am 24. März 2015 entsprechend entschieden.

     

    Info:Bürgerbegehren "Gegen Selbstbedienung"

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    Bürgerbefragung zu Einkaufszentrum

    Träger: Rat der Stadt Dinslaken

    Status: Bürgerbefragung ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dinslaken hatte am 12. Juni 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, die Innenstadt durch ein Einkaufszentrum attraktiver machen zu wollen, um mit Städten wie Duisburg und Oberhausen konkurrenzfähig zu bleiben. Hierzu soll der Hans-Böckler-Platz bebaut werden.

     

    Auf Initiative der Wählervereinigung UBV hatten FDP, Grüne und die "Offensive D" hiergegen ein Bürgerbegehren gestartet. Sie kritisierten, dass ein Hertie-Kaufhaus das Projekt von der City trenne und die Anbindung nur gelingen könne, wenn Hertie beim zweiten Bauabschnitt mitmache. Dies aber sei offen. Ursprünglich sollte Hertie mit einem Neubau in das Einkaufszentrum integriert und der Baukörper bis auf den Neutorplatz verlängert werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchteten deshalb die Entstehung einer "abgeschnittenen Insel".

     

    Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 18. September 2007 für unzulässig erklärt. Begründung u.a.: das Bürgerbegehren greife in Bauleitplanungsfragen ein, die in NRW vom direkten Zugriff der Bürger per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausgeschlossen sind.

     

    SPD und CDU hatten sich aber Mitte August 2007 darauf geeinigt, dass ein eine Bürgerbefragung nach den Regeln eines Ratsbürgerentscheids durchgeführt wird. Diese am 2. Dezember 2007 durchgeführte Abstimmung war ungültig. Zwar sprachen sich 64,3 Prozent der Abstimmenden gegen den geplanten Bau eines Einkaufszentrums in der Stadt aus, jedoch erreichte die Nein-Seite nicht die vom Rat geforderte Mindestunterstützung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Gemeindevertreter hatten diese Quorum als zu erreichende Hürde für die Akzeptanz des Abstimmungsergebnisses durch den Rat gesetzt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 17,9 Prozent.

     

    Nach der Ratssitzung am 17. Juni 2008 erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung der Platzbebauung im EU-Amtsblatt. Bis Mitte August konnten Bieter ihre Anträge einreichen, nach dem Zeitplan der Stadtverwaltung sollte der Stadtrat dann im September beschließen, mit welchen Bietern verhandelt wird.

     

    Info:Stadt Dinslaken

     

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    Bürgerbegehren gegen Einkaufszentrum

    Träger: FDP, Grüne, UBV, Offensive D

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dinslaken hatte am 12. Juni 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, die Innenstadt durch ein Einkaufszentrum attraktiver machen zu wollen, um mit Städten wie Duisburg und Oberhausen konkurrenzfähig zu bleiben. Hierzu soll der Hans-Böckler-Platz bebaut werden.

     

    Auf Initiative der Wählervereinigung UBV hatten FDP, Grüne und die "Offensive D" hiergegen ein Bürgerbegehren gestartet. Sie kritisieren, dass ein Hertie-Kaufhaus das Projekt von der City trenne und die Anbindung nur gelingen könne, wenn Hertie beim zweiten Bauabschnitt mitmache. Dies aber sei offen. Ursprünglich sollte Hertie mit einem Neubau in das Einkaufszentrum integriert und der Baukörper bis auf den Neutorplatz verlängert werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten deshalb die Entstehung einer "abgeschnittenen Insel".

     

    Die Unterschriftensammlung hatte am 20. Juni 2007 begonnen. Am 10. August 2007 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 6.040 Unterschriften an Bürgermeisterin Sabine Weiss übergeben.

     

    Am 3. September 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Dem Bürgerbegehren fehle eine Begründung, wie sie das Gesetz verlange. Es bevorzuge durch die Fragestellung eine "vorrangige Umgestaltung/Neubebauung der Bereiche Am Neutor, Neutorplatz und Bahnstraße vor allen anderen Projekten der Innenstadtentwicklung".

     

    Aus der Begründung erführen die Bürger nicht, welche anderen Projekte bei der Innenstadtentwicklung anstehen. Die vom Rat formulierten Ziele würden ebenso wenig genannt wie die Entscheidung, welche davon Priorität genießen. Auch gehe aus der Fragestellung nicht klar hervor, welche Planziele die Initiatoren des Bürgerbegehrens verfolgen. Für die Bürger sei nicht erkennbar, welche Konsequenzen ihre Ja- oder Nein-Stimme konkret habe. Als allgemeines Ziel werde die Ansiedlung neuer Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 6.000 Quadratmeter genannt sowie eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur. Tatsächlich, so heißt es in der Verwaltungsvorlage, "soll jedoch die Bebauung des Hans-Böckler-Platzes mit dem ersten Bauabschnitt verhindert werden".

     

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten mit CDU und SPD eine Einigung über einen vom Stadtrat anzusetzenden Ratsbürgerentscheid zu erzielen versucht. SPD und CDU hatten sich Mitte August 2007 darauf geeinigt, dass ein solcher Bürgerentscheid durchgeführt wird.

     

    Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 18. September 2007 für unzulässig erklärt, über den Bau des Einkaufszentrums aber einen Ratsbürgerentscheid angesetzt. Einen Widerspruch gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens hat der Rat am 27. November 2007 mehrheitlich zurück gewiesen.

     

    Der am 2. Dezember 2007 durchgeführte Ratsbürgerentscheid war ungültig. Zwar sprachen sich 64,3 Prozent der Abstimmenden gegen den geplanten Bau eines Einkaufszentrums in der Stadt aus, jedoch erreichte die Nein-Seite nicht die vom Rat geforderte Mindestunterstützung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Gemeindevertreter hatten diese Quorum als zu erreichende Hürde für die Akzeptanz des Abstimmungsergebnisses durch den Rat gesetzt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 17,9 Prozent.

     

    Nach der Ratssitzung am 17. Juni 2008 erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung der Platzbebauung im EU-Amtsblatt. Bis Mitte August können Bieter ihre Anträge einreichen, nach dem Zeitplan der Stadtverwaltung soll der Stadtrat dann im September beschließen, mit welchen Bietern verhandelt wird.

     

    Info:UBV Dinslaken

     

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    Bürgerbegehren gegen Freibad-Schließung

    Träger: Bürgerinitiative

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Das Bürgerbegehren wollte die Schließung des Freibades Volkspark verhindern.

     

    Am 16. Mai 2006 haben die Initiatoren rund 5.500 Unterschriften eingereicht, die Mindesthürde lag bei rund 3.300 Unterschriften. 4.477 Unterschriften waren gültig.

     

    Am 19. Juni 2006 hat der Rat das Bürgerbegehren einstimmig wegen Formfehlern auf der Unterschriftenliste für unzulässig erklärt.

     

    Kontakt:Uwe Friebe

    Aktuelles

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