Bonn

Bürgerbegehren gegen Hallenbad "Wasserland"

Träger: Bürgerinitiativen „Frankenbad bleibt Schwimmbad“ und „Kurfürstenbad bleibt“

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bonn hatte am 14. Dezember den Bau eines „Wasserland“ genannten neuen Hallenbades beschlossen. Zwei Bürgerinitiativen kritisierten das Vorhaben. Sie hatten ein Bürgerbegehren initiiert, um das neue Bad zu verhindern.

 

Das neue Zentralbad sollte zwei 25-Meter-Becken, mehrere Lehrschwimmbecken und einen eigenen Freizeitbereich bekommen. Sportler und Schulklassen sollten eine Halle mit 25-Meter-Becken, eigenem Eingang, separaten Umkleiden und Zuschauertribüne mit rund 300 Sitzplätzen erhalten. Dieser Teil der Halle sollte auch genutzt werden können, ohne den Rest des Gebäudes zu öffnen.

 

Ein weiteres 25-Meter-Becken mit acht Bahnen und Sprunganlage sollte sowohl von Sportlern als auch von Freizeitschwimmern genutzt werden können. Dazu sollten kleinere Lehrschwimm- und Fitnessbecken kommen. Im reinen Freizeitbereich des Bades waren drei bis fünf große Rutschen, ein „Erlebnisbecken“ mit runden Formen und Strömungskanal sowie ein Planschbecken vorgesehen. Durch einen Kanal sollte man in ein beheiztes Außenbecken schwimmen können, das auch im Winter nutzbar sein sollte. Die Sauna sollte innen drei und in einem Außenbereich drei weitere Kabinen erhalten. Geplant waren 400 Parkplätze und 300 Stellplätze für Fahrräder. Die Gesamt-Investition bezifferten die Stadtwerke Bonn auf 60,2 Millionen Euro. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung kam zu dem Ergebnis, dass das neue Bad im Wasserland einen jährlichen Zuschussbedarf von rund drei Millionen Euro benötigen wird.

 

Mit dieser Investition sollte ein umfassendes Schwimmangebot mit mehr als 2000 Quadratmetern Wasserfläche entstehen und ein breites Angebot für alle Nutzergruppen geboten werden: für den Schwimmunterricht der Bonner Schulen, für Training und Wettkämpfe der Sportvereine, Freizeitschwimmer, Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, Erholungssuchende und Frühschwimmer. Nach Prognosen der Stadtwerke Bonn wurden rund 410.000 Nutzer (inklusive Schul- und Vereinsschwimmen) erwartet. Das neue Schwimmbad sollte das erste komplett barrierefreie Bad in Bonn sein, und so die diskriminierungsfreie Teilhabe am Freizeit- und Wettkampfsport ermöglichen.

 

Die Initiativen „Frankenbad bleibt Schwimmbad“ und „Kurfürstenbad bleibt!“ kämpften um den Erhalt ihrer Stadtteilbäder, die für das Wasserland aufgegeben werden sollten. Sie lehnten das Projekt unter anderem wegen längerer Anfahrtswege und höherer Eintrittspreise im Vergleich zu anderen städtischen Bädern ab. Sie kritisierten aber auch, dass die Stadt den Baukredit von rund 60 Millionen Euro selbst aufnehmen und als nachrangiges Darlehen an die Stadtwerke Bonn (SWB) als Bauherren und Betreiber weiterreichen sollte. Die Stadtwerke würden so von allen Risiken befreit und dafür die Kommune weiter in die Verschuldung getrieben.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 15. Dezember 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 26. Januar 2018 begonnen. Bis zum 25. April 2018 hatten die Initiatoren 10.808 gültige Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 3. Mai 2018 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid vom 6. Juli bis zum 3. August 2018 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 51,9 Prozent der Abstimmenden votierten gegen das geplante Hallenbad "Wasserland". Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 42,9 Prozent.

 

Am 28. August 2018 hatte Oberbürgermeister Ashok Sridharan den Entwurf eines neuen Bäderkonzeptes vorgestellt. Danach

soll jeder Stadtbezirk auch in Zukunft ein öffentliches Bad haben. Zum neuen Konzept soll es eine breite Bürgerbeteiligung geben.

 

Die Verwaltung hat am 13. November 2018 eine Beschlussvorlage zur Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft vorgelegt, in der sie den möglichen Ablauf der Bürgerbeteiligung skizziert. Sowohl der Beirat für Bürgerbeteiligung als auch der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda werden noch im November über das Thema beraten. Sportausschuss und Rat befassen sich im Dezember mit dem Thema.

 

Die Verwaltung schlägt ein mehrstufiges Konzept mit sogenannter Orientierungs-, Verdichtungs- und Entscheidungsphase vor. Die Vorschläge und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sollen im Laufe des Verfahrens mithilfe weiterer Akteurs- und Zielgruppen verdichtet und in der Abschlussphase von parallelen Planungszellen bearbeitet werden.

 

Das Ziel ist ein Bürgergutachten, das die Empfehlungen aus der Bürgerschaft zusammenfasst und eine Entscheidungsgrundlage für die Politik darstellt. Die Entscheidung über die künftige Gestaltung der Bonner Bäderlandschaft soll spätestens Ende 2019 gefällt sein.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Stadtteibäder erhalten - Zentralbad stoppen"

  • Informationen der Stadt Bonn zum Bürgerentscheid

  • “Unser neues Schwimmbad“

  • Bürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt des Kurfürstenbades

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bonn hatte am 22. September 2016 die Schließung des Kurfürstenbades in Bad Godesberg beschlossen. Eine Bürgerinitiative wollte die Schließung mit einem Bürgerbegehren verhindern.

     

    Das Kurfürstenbad sei das einzige Hallenbad im Stadtbezirk Bad Godesberg, argumentiert die Initiative. Die Stadt Bonn bewerbe das Kurfürstenbad damit, dass es durch seine besonders schöne Lage im Stadtpark Bad Godesberg eine Atmosphäre verbreite, die fast einem Kurbad oder Urlaubsbad gleichkomme.

     

    Seit dem Frühsommer 2016 sei das Bad aufgrund gravierender Mängel an der Elektrotechnik, Lüftung und Heizung geschlossen. Die im Haushalt bereitgestellten Finanzmittel für eine rechtzeitige Sanierung seien von der Verwaltung nicht abgerufen worden. Das plötzliche Aus für das Kurfürstenbad sei für den Gesundheitsstandort Bad Godesberg wie auch den Vereinssport ein fatales Signal. Das Schulschwimmen und die aktive Freizeitgestaltung aller Generationen in Bad Godesberg würden erheblich beeinträchtigt. Eine dezentrale, wohnortnahe Grundversorgung mit Schwimmbädern sei zukünftig nicht mehr gewährleistet. Der Einzelhandel im Stadtteilzentrum werde geschwächt.

     

    Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich sei, würden weder das neue Schwimmbad in Dottendorf gebaut noch andere Veränderungen in der Bonner Bäderlandschaft umgesetzt, erklärte Oberbürgermeister Ashok Sridharan zum Bürgerentscheid.

     

    Bonn bekomme ein modernes, attraktives, zentral gelegenes, gut zu erreichendes und vollständig barrierefreies Familien-, Schul-, Sport- und Freizeitbad. Das Bad, das 2021 eröffnet werden soll, sehe Angebote für alle Bonnerinnen und Bonner mit separaten Zugängen zu Sport- und Schulbereichen, sowie Freizeitbad und Wellnessbereich vor. Das Schwimmbad werde ganzjährig, auch während Sportveranstaltungen, für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Sauna, Physio- und Lehrschwimmbecken rundeten das Angebot für Gesundheit, Wellness und zum Schwimmen lernen ab. Für Kinder, Jugendliche und Familien seien Attraktionen wie mehrere Rutschen und Spielmöglichkeiten vorgesehen.

     

    Für die Sportstadt Bonn sowie die Bonner Sportlerinnen und Sportler sei das neue Bad ein lang ersehntes Projekt. Für Bonn als Sitz des Internationalen Paralympischen Komitees sei die durchgängige Barrierefreiheit ein wichtiges Signal, und die effiziente und Klima schonende Energieversorgung werde der Verantwortung Bonns als Sitz des Weltklimasekretariats UNFCCC gerecht. Neben dem neuen Schwimmbad stünden die bestehenden Freibäder weiterhin zur Verfügung. Das Hardtbergbad und die Beueler Bütt würden saniert.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 5. Oktober 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 29. Oktober 2016 begonnen. Am 22. November 2016 hatten die Initiatoren 10.549 gültige Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 23. Januar 2017 abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid vom 23. März bis 21. April 2017 votierten 51,6 Prozent der Abstimmenden gegen das Bürgerbegehren zum Erhalt des Kurfürstenbades. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 39,3 Prozent.

     

    Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 19. Juli 2017 wegen der Umstände des Bürgerentscheids beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Stadt Bonn eingereicht. Unterstützt wurden sie bei der Klage vom Verein "Mehr Demokratie". Mit der Klage sollte die gesetzlich bisher nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids grundsätzlich ermöglicht werden.

     

    Die Kläger warfen der Stadt vor, den Bonner Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen des geplanten Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen.

     

    Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage gegen den Bürgerentscheid über die Zukunft des Bonner Kurfürstenbads am 7. Juni 2018 abgewiesen, da im nordrhein-westfälischen Kommunalrecht eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung und des Ergebnisses eines Bürgerentscheids nicht vorgesehen sei. Als Vertretungsberechtigte eines Bürgerbegehrens beschränke sich die Befugnis der Kläger darauf, auf die Durchführung eines Bürgerentscheids hinzuwirken. Nach dessen Durchführung komme dem Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses zu. Deshalb könne der Bürgerentscheid auch nur nach den für Ratsbeschlüsse geltenden Regeln überprüft werden, die eine vom Bürger angestrengte gerichtliche Kontrolle nicht enthielten.

     

    In der Sache sah das Verwaltungsgericht den Vorwurf der Manipulation des Willens der Abstimmenden als nicht gerechtfertigt an. Die Finanzierung und Finanzierbarkeit des Zentralbads sei im Vorfeld des Bürgerentscheids von der Bundesstadt Bonn stets als offen dargestellt worden. Auf dieser Grundlage habe bei den Bürgern keine Fehlvorstellung darüber hervorgerufen werden können, inwieweit die SWB zur Verwirklichung des Zentralbads finanziell in der Lage seien.

     

    Info:

  • Bürgerbegehren "Kurfürstenbad bleibt!"

  • Informationen der Stadt Bonn zum Bürgerentscheid

  • Klageschrift Bürgerentscheid Kurfürstenbad Bonn

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    Bürgerbegehren für Erhalt der Realschule Beuel am Standort Rölsdorfstraße 20

    Träger: Initiative "Pro Standort Realschule Beuel"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bonn hatte am 8. Dezember 2016 mehrheitlich beschlossen, die Realschule Beuel an die GHS Anne-Frank-Schule zu verlagern. Begründet wurde die Verlagerung damit, dass die für eine Vierzügigkeit konzeptionierte Gemeinschaftshauptschule Anne-Frank-Schule in den Jahren 2006/2007 mit einem Gesamtvolumen von etwa sechs Millionen Euro erweitert und grundsaniert wurde. Die Unterrichts- und Verwaltungsräume befänden sich baulich in einem sehr guten Zustand. Insofern sei dieser Standort aus Sicht der Verwaltung auch zukünftig unbedingt für eine schulische Nutzung vorzuhalten. Am jetzigen Standort der vierzügigen Realschule Beuel bestehe aktuell, insbesondere im Hinblick auf Gebäude B, ein erheblicher Sanierungsbedarf.

     

    Mit ihrem Beschluss vom 8. Dezember hat sich die Ratsmehrheit nach Meinung der Initiative "Pro Standort Realschule Beuel" gegen das eindeutige Votum der Schulkonferenz, sowie gegen die mehrheitliche Meinung der Eltern, Schüler sowie Lehrer entschieden, am jetzigen Standort der Realschule Beuel zu bleiben. Eine sachliche Argumentation, die Schule als "Lebensraum" zu betrachten, sowie die hohe Identifikation mit dem Schulstandort in Beuel-Mitte mit seiner fast 70-jährigen Tradition seien nicht berücksichtigt worden. Weitere Argumente seien ebenso wenig in der Entscheidungsfindung akzeptiert, sondern nur der wirtschaftliche Aspekt betrachtet worden. Die Schulpflegschaft sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden und in den Entscheidungsprozess nicht mit eingebunden gewesen.

     

    Auf lange Sicht sei der Umzug eine falsche Entscheidung, wenn man die wachsenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren betrachte. Der Stadtteil Beuel mit seinen etwa 60.000 Einwohnern verliere dadurch ein langbestehendes Identifikationsmerkmal. Die notwendige Sanierung könne durch das Projekt "Gute Schule 2020" ausgeführt werden und der Schulstandort Beuel-Mitte mit der Realschule erhalten bleiben.

     

    Für die Sanierung der Realschule Beuel einschließlich einer zeitweisen Unterbringung der schulischen Einrichtungen aus dem sanierungsbedürftigen Hauptgebäude Bauteil B in Containern hatte die Stadt im Dezember 2016 etwa 4,4 Millionen Euro veranschlagt. Diese Kosten könnten - unter Zurückstellung erheblicher schulorganisatorischer Bedenken - auf etwa 3,4 Millionen Euro reduziert werden, wenn die schulischen Einrichtungen aus dem Bauteil B während der Sanierungsarbeiten in der Anne-Frank-Schule untergebracht würden.

     

    Bei einer vollständigen Verlagerung der Realschule in die Anne-Frank-Schule seien dem Kosten von einer bis 1,3 Millionen Euro gegenzurechnen. Wenn die Realschule am heutigen Standort verbleibe und die schulischen Einrichtungen nicht in die Anne-Frank-Schule verlagert würden, entstünden hierfür Mehrkosten zwischen 2,1 und 2,4 Millionen Euro. Eine Deckung der Mehrkosten aus "Gute Schule 2020" habe zur Folge, dass dringend erforderliche Maßnahmen an anderen Bonner Schulen nicht durchgeführt werden könnten.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 9. Februar 2017 begonnen. Am 13. April hatten die Initiatoren 4.177 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Weil damit das notwendige Unterschriftenquorum von 9.886 Unterschriften nicht erreicht wurde, verzichtete die Verwaltung auf eine Prüfung. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren wegen Verfehlens des Unterschriftenquorums am 11. Mai 2017 für unzulässig erklärt.

     

    Info:Bürgerbegehren „Pro Standort Realschule Beuel“

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    Bürgerbegehren gegen Grundstücksverkauf im Viktoriakarree

    Träger: Bürgerinitiative "Viva Viktoria!"

     

    Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bonn hatte am 19. Juni 2015 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BBB den Verkauf einer städtischen Immobilie im Viktoriakarree an die Signa-Holding beschlossen. Das Unternehmen wollte dort ein Einkaufszentrum errichten. Die Schlüsselimmobilie, das ehemalige Dahm-Haus auf der Ecke Stockenstraße/Rathausgasse gehörte Signa schon. Hier sollte auch der Zugang in das galerieartige Einkaufszentrum erfolgen.

     

    Im Einkaufszentrum sollten vor allem Geschäftsflächen geschaffen werden. Hierfür waren 15.000 Quadratmeter vorgesehen. Geplant waren ein Elektromarkt, mehrere große Textilgeschäfte und mehrere kleinere „internationale Marken“. Hinzu kommen sollten 6.500 Quadratmeter für Philologische Bibliothek der Universität.

     

    Nach den Vorstellungen der Signa sollte der neue Gebäudekomplex das Universitätshauptgebäude minimal überragen. Außerdem sahen die Entwurfspläne vor, dass der Lkw-Zulieferverkehr direkt vor dem Koblenzer Tor erfolgen sollte. Gegner des Einkaufszentrums kritisierten, dass durch dessen Bau weitere Wohnungen dem Einzelhandel zum Opfer fallen würden. Sie sahen darin einen Widerspruch zum Konzept, die Innenstadt auch abends weiter zu beleben. Bemängelt wurde auch, dass die Kunden das Zentrum nur über einen Hauptzugang betreten können sollten.

     

    Die Bürgerinitiative "Viva Viktoria!" hat den Verkauf mit einem Bürgerbegehren verhindert. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens meinten, dass der Verkauf an das Immobilien-Unternehmen Signa unter den gegebenen Umständen nicht erfolgen könne, weil die Planung vielen Bedingungen in der europaweiten Ausschreibung widerspreche. Zudem fühlten sich Geschäftsleute, die viel Geld in ihren Laden investiert hätten, getäuscht. Sie seien davon ausgegangen, dass das Haus nicht verkauft werde.

     

    Für die Stadt wäre am Ende kaum ein Gewinn durch den Verkauf herauskommen. Wenn man entgangene Pachteinnahmen, die Sanierung der Pestalozzischule, in die die Gedenkstätte und das Stadtmuseum einziehen sollen, und den verlorenen Eigentumswert für den städtischen Haushalt zusammenzähle, hätte die Stadt wahrscheinlich sogar noch drauf gezahlt. Ein Einkaufszentrum würde die Innenstadt nicht stärken, sondern Kaufkraft aus der Innenstadt abziehen. Ein studentisches Viertel werde kaputt gemacht.

     

    Die Pläne des Investors würden den vielfältigen Nutzungsmix im Viertel, bestehend aus Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Gastronomie in der bestehenden Form unwiderruflich zerstören. Zudem werde auch die aktuelle kulturell-historische Nutzung in Gestalt der Präsenz des Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus verdrängt.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 15. Juli 2015 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 5. September 2015 begonnen. Bis zum 15. Oktober 2015 hatten die Initiatoren 16.417 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

     

    Der Stadtrat hatte sich dem Bürgerbegehren am 30. November 2015 angeschlossen und die Durchführung einer Bürgerwerkstatt zur Entwicklung des Viktoriakarrees beschlossen. Diese fand vom 11. Februar bis zum 30. September 2017 statt.

     

    Aus den Vorschlägen der Bürgerwerkstatt entwickelte eine Kommission die Empfehlung, das Viktoriakarree durch eine neu zu schaffende Gasse zwischen Franziskanerstraße und Rathausgasse in zwei Hälften zu teilen. In dem Teil zur Stockenstraße sollte die kleinteilige Bebauung mit Einzelhandelsflächen und Wohnungen erhalten bleiben. Für den Innenbereich überzeugte die Kommission das Konzept für eine Markthalle. In dem Karree zum Belderberg sollte das Stadtmuseum ins Bad umziehen. Ein Großteil der jetzigen Bebauung sollte bestehen bleiben. Für die neu entstehenden Teilungsgasse wurde eine Geschäftszeile mit darüberliegenden Wohnungen vorgeschlagen. In dem somit entstehenden Innenhof sollte eine Freifläche erhalten bleiben.

     

    Der Stadtrat hatte diese Empfehlungen am 15. Dezember 2017 mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken abgelehnt. Während die CDU die Vorschläge zuerst mit den Eigentümern im Viktoriakarree besprechen wollte, lehnte die Linke die Empfehlungen ab, weil diese auf einen weitgehenden Abbruch des bisherigen Viertels hinausliefen. Deshalb lehnten die Anwohner und Geschäftsleute aus dem Viktoriakarree wie die Linken den Entwurf ab.

     

    Info:

  • Bürgerbegehren "Viva Viktoria!"

  • Bürgerwerkstatt Viktoriakarree

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    Bürgerbegehren für Kürzung der Opernzuschüsse

    Träger: Initiative Bürgerbegehren Bonner Oper

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Am 27. Februar 2013 hatte die "Initiative Bürgerbegehren Bonner Oper" ein Bürgerbegehren mit dem Titel ‘Weniger Oper, mehr Vielfalt’ bei der Stadt Bonn angemeldet. Mit dem Begehren wurde gefordert, dass die städtischen Zuschüsse für Opernvorstellungen ab August 2014 auf 13 Millionen Euro (Spielzeit 2014/2015) sowie ab dem August 2015 auf acht Millionen Euro reduziert werden sollten.

     

    Die dadurch frei werdenden Gelder sollten in gleichen Teilen für den Erhalt der Sportstätten und Schwimmbäder, eine erhöhte Förderung der Sportvereine, den Aufbau einer freien Kulturszene, eine verbesserte Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen sowie für eine schrittweise Haushaltskonsolidierung verwendet werden.

     

    Jede Bonner Opernkarte werde mit rund 250 Euro aus städtischen Mitteln bezuschusst, argumentierten die Bürgerbegehrensinitiatoren. Die Kölner Oper sei nur 30 Kilometer von der Bonner Oper entfernt, die derzeitige "Doppelversorgung" sei absurd. Die Bonner Zuschüsse für den Opernbetrieb seien je Einwohner mit die höchsten in NRW. Mehr als ein Viertel aller in Bonn frei verfügbaren Mittel seien Zuschüsse zu Opernvorstellungen. Eine einzige Opernvorstellung koste alle Bonner im Mittel 200.000 Euro. Dagegen gebe es in Bonn nur wenig Förderung für freie und alternative Kulturformen.

     

    Kritiker des Bürgerbegehrens gaben zu bedenken, dass das Angebot der Oper breit gefächert sei und sich an alle Bonner Bürger richte. Es gebe bei den Ausgaben für Oper und Schauspiel keine klare Trennung, formal handele es sich um einen Etat. Das Beethovenorchester unterstütze als wichtiger Botschafter der Stadt den Spielplan im Musiktheater. Zudem habe der Rat schon harte Sparmaßnahmen für das Theater beschlossen. Außerdem sei das Problem der Haushaltslage vielfältig und durch Kürzungen der Kultur nicht zu lösen.

     

    Aus Sicht der Mitarbeiter sind Ensemble und Verwaltung schon so weit ausgedünnt, dass man am Skelett angekommen sei. Das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit wie etwa dem Education-Programm werde gar nicht gewürdigt. Man spiele und arbeite heute schon am Limit. Wenn man den Etat weiter kürze, könne man die Oper gleich schließen.

     

    Nach Berechnungen der Stadt wären bei einer Reduzierung des städtischen Betriebsmittelzuschusses für das Musiktheater von 17,3 Millionen Euro auf 13 Millionen Euro ab 1. August 2015 Kosten zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen von rund 4,3 Millionen Euro entstanden. Bei einer weiteren Reduzierung von 17,5 Millionen Euro auf acht Millionen Euro ab 1. August 2016 wären Kosten von rund 9,5 Millionen Euro je Spielzeit entstanden. Insoweit wären keine Mittel frei geworden, die die Stadt für andere Zwecke hätte verwenden können.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 12. November 2013 begonnen. Das Begehren wurde jedoch nicht eingereicht.

     

    Kontakt:Rainer Sonnabend

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Grundstücken am Bahnhof

    Träger: Bürgerinitiative „Pro Bahnhofsvorplatz“

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Investor Roger Sevenheck plant ein Einkaufszentrum als neue Südüberbauung am Bonner Bahnhof. 55 mal 35 Meter soll das „Maximilian Center“ messen. Er soll so versetzt stehen, dass künftig aus der Poststraße der Blick auf das Bahnhofsportal frei sein wird. Das neue Center soll zudem 7,50 Meter weiter entfernt vom Bahnhofsgebäude stehen als der heutige Bau, so dass vor dem Bahnhof eine Breite von 23,60 Meter bleibt. Im Gegenzug rückt der Neubau näher an die Maximilianstraße heran, die Müllcontainer und der Schnellimbiss "City Pick" verschwinden. Hauptmieter des Gebäudes soll der Elektronikmarkt Saturn werden.

     

    Die Pläne ignorieren nach Auffassung der Bürgerinitiative „Pro Bahnhofsvorplatz“ den Bürgerwillen, wie er in einem Bürgerbegehren 2004/2005 und in einer folgenden Bürgerwerkstatt 2005/2006 formuliert worden sei. Hier sei ein Abriss bzw. Rückbau der Südüberbauung, ein größerer Abstand vom Bahnhof, mehr öffentlicher Raum und ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgeschlagen worden. Eine städtebauliche Verbesserung brauche eine Gesamtlösung mit Platzcharakter vom Kaiserplatz bis zur Thomas-Mann-Straße. Diese müsse die Sicht auf die Bahnhofsfassade zulassen und sich an der historischen Umgebung orientieren. Es wird befürchtet, dass am Bahnhof eine Bauruine entstehen könnte.

     

    Dies Einschätzung nach Auffassung der CDU falsch: Der Baukörper entspreche dem Ergebnis der Bürgerwerkstatt sehr wohl. Falsch sei auch die Darstellung, ohne eine "Gesamtlösung mit Platzcharakter" gebe es keine städtebauliche Verbesserung vor dem Bahnhof. Bei der Bürgerwerkstatt sollte ausdrücklich ein "Wunschkonzert" formuliert werden, ohne dass dies tatsächlich umsetzbar sein müsse, habe es damals geheißen. Insofern sei der Bürgerwille damals sehr vielschichtig ausgefallen. Eines der Wunschziele sei aber der Abriss der Südüberbauung.

     

    Aufgrund des Bürgerbegehrens hat der Investor seine Pläne noch einmal überarbeitet. Der Neubau soll um weitere zwei Meter vom Hauptbahnhof zurückweichen: Zwischen Neubau und historischem Bahnhofsgebäude sollen 25 Meter liegen. Heute sind es etwa 16 Meter. Der Bahnhofsvorplatz soll eine auf das Portal ausgerichtete, trapezförmige Platzkontur erhalten. Die Seite gegenüber dem Bahnhof soll als zweigeschossige Arkade für eine Cafénutzung gestaltet werden. Eine Baumreihe soll die 25 Meter breite Straßenachse Am Hauptbahnhof prägen.

     

    Mit dem Bürgerbegehren sollte ein Verkauf der städtischen Grundstücke am Bahnhof an den Investor verhindert werden. Die Unterschriftensammlung hatte am 12. April 2012 begonnen. Am 22. Juni 2012 hatten die Initiatoren 7.311 gültige Unterschriften hierfür an Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch übergeben. Mindestens 9.700 Unterschriften hätten es sein müssen. Wegen der fehlenden Unterschriften hat der Rat das Bürgerbegehren am 28. Juni 2012 für unzulässig erklärt.

     

    Info:Bürgerinitiative „Pro Bahnhofsvorplatz“

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    Bürgerbegehren gegen Busbahnhof-Umbau

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Bonner Stadtrat diskutierte 2009, den zentralen Busbahnhof (ZOB) der Stadt zu „optimieren“. Diskutiert wird, die Wesselstraße quer durch die Fläche des bisherigen ZOB bis zur Südunterführung zu verlängern: Zum Kaiserplatz hin soll Bebauung erfolgen; zur Überbauung-Süd hin soll ein sogenannter „optimierter“ ZOB angelegt werden. Haltestellen sollen u.a. auf der Maximilianstraße eingerichtet werden, aber auch auf der gegenüberliegenden Seite der Straße "Am Hauptbahnhof", vor Gleis 1.

     

    Eine Bürgerinitiative kritisierte, dass dieser so umgebaute Busbahnhof an drei Seiten von Bauten umschlossen wäre. Vom Kaiserplatz her gäbe es dann kein belebendes Grün und keinen belebenden Luftzug mehr. Diskutiert werde sogar eine teilweise Überbauung des ZOB, d.h. eine Bebauung auf Stelzen entlang der Straße „Am Hauptbahnhof“. Damit werde der Busbahnhof an allen vier Seiten von Gebäuden umstellt. Bis zu 100.000 Fahrgäste am Tag müssten - „eingeschlossen in eine Hinterhofatmosphäre“ - auf ihre Busse warten.

     

    Auch die Funktionalität des ZOB sei dann dauerhaft beeinträchtigt: Eine Taktverdichtung für stark befahrene Buslinien sei damit kaum noch möglich, die Einrichtung neuer Haltestellen bei steigendem Bedarf ausgeschlossen. Ein Zentraler Omnibus-Bahnhof müsse jedoch aus Gründen des Umweltschutzes und mit Blick auf die zukünftige Generation erweiterungsfähig sein.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Juli 2009 begonnen. Das Begehren wurde jedoch nicht eingereicht.

     

    Info:Bürgerbegehren Busbahnhof

     

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf der Bad Godesberger Redoute

    Träger: Bürgerinitiative "Rettet das Rathaus und die Redoute"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bonn hat am 17. April 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Redoute im Stadtteil Bad Godesberg zu verkaufen und die kurfürstliche Häuserzeile "europaweit als hochwertiges Wellness-Hotel" auszuschreiben. Eine Folge wäre die Ausquartierung des Rathauses aus dem Gebäude. Die Stadt erwartet einen Verkaufserlös von 8,65 Millionen Euro.

     

    Die Ratsmehrheit will mit dem Beschluss das Gebäude, das zur Zeit "unter Wert" genutzt werde, in ihren eigentlichen Zustand versetzen. In der Diskussion über diese Denkmäler gehe es gerade um deren Erhalt und Aufwertung statt Abwertung. Von einem Wellness-Hotel erwarte man Impulse insbesondere für den Godesberger Mittelstand.

     

    Gegner des Verkaufs befürchten, dass der Charakter der historischen Häuserzeile durch die Privatisierung zerstört wird. Wenn die Immobilien erst einmal verkauft seien, habe die Stadt keinen Einfluss mehr auf ihren Erhalt. Alternative Ideen seien nicht hinreichend geprüft worden. Ein Verkauf von Rathaus und Redoute sei nicht wirtschaftlich und habe auch keine positiven Auswirkungen auf Bad Godesberg.

     

    Die Redoute ist ein Ballhaus aus kurfürstlicher Zeit, das bis heute für Veranstaltungen genutzt wird. Zum architektonischen Ensemble der Redoute gehören das "Haus an der Redoute" und die kurfürstlichen Logierhäuser entlang der Kurfürstenallee.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 1. Mai 2008 begonnen.

     

    Am 24. Oktober 2008 wurde bekannt, dass bis zum Ablauf der Bieterfrist kein einziges Angebot zum Kauf der Redoute bei der Stadt Bonn eingegangen war. Der Rat hat das Bieterverfahren deshalb am 17. Januar 2009 beendet. Das Ziel, die bisherige, "der Gebäudesubstanz nicht angemessene Nutzung" der Gebäude Kurfürstenallee 2 und 3 und die Nutzung der Redoute zum Nutzen Bad Godesbergs und seiner Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, soll aber weiter verfolgt werden.

     

    Am 23. Januar 2009 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 9.332 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben.

     

    Ein von der Stadt beauftragter externer Gutachter kam zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Es handele sich nicht um ein initiierendes, sondern um ein "kassatorisches" Bürgerbegehren.

     

    Maßgeblich für diese Einschätzung sei die mit klaren Stadtrats-Beschlüssen unterlegte Absicht der Verwaltung und der Politik, die Häuserzeile an der Kurfürstenallee verkaufen zu wollen. Die europaweite Ausschreibung, mit der ein Investor gefunden werden sollte, der die Häuser saniert und zu einem hochklassigen Wellness-Hotel umbauen sollte, sei konkret genug - mit dem klaren Ziel, zu welchen Konditionen die Gebäude verkauft werden sollen. Insgesamt sollten die fast 15 000 Quadratmeter großen Grundstücke samt Gebäuden mindestens 8,65 Millionen Euro bringen. Somit handele es sich bei dem Bürgerbegehren klar um ein "kassatorisches".

     

    Damit ist es nach Auffassung des Gutachters unzulässig, da die Bürgerinitiative für diesen Fall eine dreimonatige Frist zum Sammeln ihrer Unterschriften hätte einhalten müssen. Diese sei am 17. Juli 2008 abgelaufen. Zudem fehle dem Bürgerbegehren ein plausibler Vorschlag, wie die Stadt Bonn und damit auch die Unterzeichner im Falle eines Nicht-Verkaufs der Rathausmeile die daraus entstehenden Kosten decken wollen.

     

    Die Initiative gehe davon aus, dass der Stadt in diesem Fall keine Kosten entstünden. Die Stadt Bonn hingegen hatte errechnet, dass die dringend anstehende Sanierung der Gebäude in den nächsten zehn Jahren mindestens sieben Millionen Euro kosten werde. Der völlige Verzicht auf diese Angaben führe zu einer Verfälschung des Bürgerwillens. Auch der hilfsweise vorgebrachte Vorschlag der Bürgerinitiative, mögliche Kosten durch eine Erhöhung der kommunalen Vergnügungssteuer und durch Kürzungen im städtischen Haushalt zu finanzieren, reicht nach Ansicht des Gutachters weder von der Höhe noch inhaltlich aus.

     

    Der Stadtrat hatte sich der Verwaltungsmeinung am 7. Mai 2009 angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Am 25. Juni 2009 hatten die Initiatoren beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingereicht. Das Verfahren wurde am 2. Juni 2010 eingestellt, nachdem der Rat im Februar 2010 beschlossen hatte, an der Ausschreibung der Grundstücke an der Kurfürstenallee in Bonn-Bad Godesberg nicht länger festzuhalten und diese förmlich aufzuheben. Das Gericht führte daher aus: "Das Bürgerbegehren kann nun eines seiner Ziele, die Ausschreibung aufzuheben nicht mehr erreichen." Das Ziel sei nämlich bereits erreicht. Daher käme es auf eine Entscheidung in der Sache der Zulässigkeit nun nicht mehr an.

     

    Kontakt:Karin Robinet

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    Bürgerbegehren gegen Umbau des Metropol-Kinos

    Träger: Verein "Pro Metropol"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Eigentümer des unter Denkmalschutz stehenden Bonner Kinos "Metropol" planen den Umbau des Lichtspieltheaters in eine Buchhandlung. SPD und CDU im Bonner Rat befürworten den Umbau. Die baulichen Eingriffe sollen im Einklang mit den denkmalrechtlichen Erfordernissen stehen. Das Metropol würde aber aus der Denkmalliste gestrichen. Der Verein "Pro Metropol" plädierte hingegen für den unveränderten Erhalt des Baudenkmals.

     

    Das Metropol dokumentiere als eines der letzten Kino in Deutschland den Typus des Lichtspieltheaters, das baulich den Erfordernissen des Stummfilms habe entsprechen müssen, so der Verein. Es trage die Tradition der Theaterarchitektur mit festlichem Zugang über Eingangshalle, Foyers und Treppenaufgängen sowie Rängen und Bühnenrahmen weiter. Bonn besitze damit ein wertvolles Zeugnis der Geschichte.

     

    Der Bonner Stadtrat wollte ursprünglich am 30. August 2007 über den Umbau entscheiden, jedoch wurde die Abstimmung vertagt. Die Bezirksregierung Köln hatte kurz zuvor sämtliche Umbau-Pläne im Sinne einer Einzelhandelsnutzung als abschlägig beschieden. Es müsse erst sehr intensiv geprüft werden was rechtssicher genehmigungsfähig ist, hieß es in einer Presseerklärung von SPD und CDU im Rat.

     

    Am 29. August 2007 begutachteten Richter des Verwaltungsgerichts Köln, ob das Metropol nach schon vorgenommenen Umbauten überhaupt noch als Denkmal anzusehen ist. Am 12. Oktober 2007 urteilten die Richter, dass der Denkmalschutz des Kinos trotz baulicher Veränderungen nicht erloschen sei. Sie wiesen die Klage der Eigentümer auf Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste ab und ließ eine Berufung nicht zu. Bereits beim Ortstermin hatten sie den Kino-Eigentümern einen Verkauf nahe gelegt.

     

    In einem im April 2008 vorgelegten Gutachten kam der Berliner Sachverständige Bernhard Bischoff zu dem Ergebnis, dass ein Betrieb des Metropol als Kino oder Kulturstätte bei einer erforderlichen Jahresmiete von 400 000 Euro für den denkmalgeschützten Bereich "wirtschaftlich nicht darstellbar" sei. Den Eigentümern sei ein solcher Betrieb demnach nicht zuzumuten, sagt Vanja Schneider, Geschäftsführer der Metropol Immobilien- und Management GmbH & Co. KG, der das Gebäude gehört.

     

    Schneider schlug in einem Konzept vor, das ehemalige Kino zwar als Buchhandlung zu nutzen, dabei aber "wesentliche Elemente der Kinoarchitektur" zu erhalten. So könnten sich künftige Kunden etwa zum Schmökern in die Kinosessel setzen. Auf diese Weise könne das Metropol zu einem "Highlight" der Innenstadt werden, das den Einzelhandel und damit die Wirtschaftskraft der Stadt aufwerte.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen den Umbau hatte am 2. September 2007 begonnen. Am 6. Mai 2008 hatten die Initiatoren rund 14.180 gültige Unterschriften für das Begehren an die Stadt übergeben.

     

    Nach Auffassung von zwei von der Stadtverwaltung mit der Prüfung des Bürgerbgehrens beauftragten Juristen war das Begehren nicht zulässig. Bei der Entscheidung über den Antrag der Eigentümer des Metropols auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis handele es sich nicht um eine "gemeindliche Angelegenheit", sondern um eine staatliche Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr (Schutz des Denkmals). Da der Rat aber nicht allein entscheide, sondern weitere Behörden an diesem Verfahren beteiligt seien, könne der Bürgerentscheid auch nicht "an Stelle des Rates" eine alleinige und eigenverantwortliche Abschlussentscheidung treffen.

     

    Laut Gemeindeordnung muss das Begehren eine Frage enthalten, die für den zur Unterschrift aufgerufenen Bürger eindeutig mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist. Durch den Abstimmungstext des Bürgerbegehrens würden dem Rat jedoch lediglich Vorgaben für eine noch zu treffende Entscheidung gemacht. Dies ist nach den Feststellungen der Gutachter unzulässig.

     

    Das Bürgerbegehren verfolge außerdem ein gesetzwidriges Ziel. Der Eigentümer eines Denkmals habe einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstünden. Es handele sich dabei um eine gebundene Entscheidung, die sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums ergibt und der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliege. Die Bürgerinitiative habe nicht ausreichend belegt, wie die Kosten für die Erhaltung des denkmalgeschützten Gebäudes gedeckt werden könnten.

     

    Der Rat dürfe daher keine denkmal-schutzrechtliche Erlaubnis versagen, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorlägen. Daraus folgern die Gutachter, dass es aus den gleichen Gründen auch der Bürgerschaft versagt sein muss, eine andere als die vom Gesetz vorgeschriebene Entscheidung zu treffen. Ein Bürgerbegehren, das ein solches Ziel verfolge, ist - so die Gutachter - daher unzulässig.

     

    Die Stadtverwaltung empfahl dem Rat nichtsdestotrotz, die Umbaupläne des Metropol-Eigentümers abzulehnen. In einer Beschlussvorlage macht die Verwaltung denkmalschutzrechtliche Gründe geltend. Ihre Entscheidung begründet die Verwaltung damit, dass die Eigentümerin nicht nachgewiesen habe, dass es ihr weder tatsächlich und finanziell möglich sei, eine andere denkmalverträglichere Nutzung im Metropol zu realisieren, noch das Denkmal zu veräußern. Nach den rechtlichen Hinweisen der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde und des VG Köln Ende August des letzten Jahres seien der Stadtverwaltung enge Grenzen in der juristischen Beurteilung des Vorganges gezogen worden.

     

    Bei einem Ortstermin am 18. Juni 2008 äußerte sich ein Berichterstatter des Senats des Oberverwaltungsgerichts dahingehend, dass "damit zu rechnen ist, dass so entschieden wird, dass das Metropol kein Baudenkmal ist." Die Eingriffe in die Bausubstanz des Gebäudes seien zu schwerwiegend, um noch von einem Denkmal sprechen zu können. Lediglich die Fassade verfüge noch über Denkmaleigenschaften und sei deshalb weiterhin schutzwürdig.

     

    Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster am 26. August 2008 urteilten die Richter, dass das Lichtspieltheater am Bonner Markt - mit Ausnahme der Fassade - aus der Denkmalliste gelöscht werden muss. Das Metropol sei genau genommen schon seit 1987 kein Denkmal mehr. Kurz nach der rechtskräftigen Unterschutzstellung seien nämlich wesentliche Teile der Originalbausubstanz entfernt und rekonstruiert worden. Eine Revision gegen dieses Urteil hat das Gericht nicht zugelassen. Hiergegen hatten die Stadt Bonn und der Landschaftsverband Rheinland am 17. September 2008 eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.

     

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden am 14. Juli 2009 als "unbegründet" zurückgewiesen. Das Metropol soll nach den Plänen der Inhaber nun zur Buchhandlung umgebaut werden.

     

    Der Bonner Rat hatte das Bürgerbegehren am 24. September 2009 für unzulässig erklärt. Denkmalschutz sei keine gemeindliche Angelegenheit, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe. Daher habe der Rat keine Entscheidungskompetenz, und deshalb könnten die Bürger auch keine Entscheidung anstelle des Rates treffen, hieß es zur Begründung.

     

    Info:Bürgerbegehren "Rettet das Metropol"

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    Bürgerbegehren "Pro Panoramapark"

    Träger: Verein "Bürger-Pro-Panoramapark"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Bürgerinitiative "Pro-Panoramapark" setzte sich dafür ein, dass ein rund 11.000 Quadratmeter großes städtisches Areal am Bad Godesberger Rheinufer nicht an private Investoren verkauft wird. Es wurde befürchtet, das parkähnliche Grundstück, auf dem sich ein wertvoller Baumbestand und ein ehemaliges Gründerzeit-Hotel befindet, könne für Bauzwecke genutzt werden.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 30. August 2004 begonnen. Am 6. Dezember 2004 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 4.935 Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht. Der Rat der Stadt hatte das Bürgerbegehren im Juli 2005 für unzulässig erklärt. Die Bürgerinitiative hatte hiergegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

     

    Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte am 2. März 2007 die Klage der Initiatoren des im Stadtbezirk Bad Godesberg durchgeführten Bürgerbegehrens "Pro Panoramapark" abgewiesen. Damit ist die Rechtsauffassung der Stadt erneut in vollem Umfang bestätigt worden. Auch für die Richter handelte es sich bei dem Bürgerbegehren "Pro Panoramapark - den Charakter des Bad Godesberger Rheinufers wahren" um eine gesamtstädtische und nicht um eine stadtbezirkliche Angelegenheit. Denn Gegenstand des Bürgerbegehrens war der anstehende Verkauf städtischer Grundstücksparzellen, die der Bauherr für sein Vorhaben benötigte. Der Verkauf städtischer Grundstücke ist nach der Beurteilung des Gerichts von gesamtstädtischer Bedeutung. Dem Bürgerbegehren fehle es daher bereits an der für ein gesamtstädtisches Bürgerbegehren erforderlichen Stimmenzahl.

     

    Info:Bürgerbegehren Pro Panoramapark

    Aktuelles

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